Genehmigung einer Schulbibliothek

Eine genehmigte Schulbibliothek bringt viele Vorteile. Der Bund unterstützt die Anschaffung von Medien bei der Erstausstattung (nur Bundesschulen) und übernimmt die Kosten für die SchulbibliothekarInnen. Deren Tätigkeit wird in die Lehrverpflichtung eingerechnet.

Welche Voraussetzungen sind für die Genehmigung zu erfüllen?

Zum einen ist eine Mindestschüleranzahl von 300 erforderlich und zum anderen muss ein Bibliotheksraum entsprechender Größe zur Verfügung stehen. Die Raumgröße ist abhängig von der Menge der Schüler.

Größenklassen für die Bibliothek:

GrößenklasseAnzahl der Schüler/innenRaumgrößein m²
IÜber 300Mindestens75 m²
IIÜber 600Mindestens100 m²
IIIÜber 1000Mindestens140 m²

Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?

  1. Antrag der Schule auf Genehmigung einer Schulbibliothek im Dienstweg (von der Direktion über die Bildungsdirektion) an das BMBWF.
    Postanschrift:
    Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
    Minoritenplatz 5
    1010 Wien
    Zuständig für die erlassmäßige Genehmigung der Schulbibliothek ist im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
    RgRin  Waltraud Svoboda, Abt. II/9,
    Telefon: +43 1 53120-DW 4462
    Frau RgRin ADir.in waltraud.svoboda@bmbwf.gv.at
  1. Mindestangaben im Antrag und in den Beilagen:
    1. Schüler/innenzahl
    2. Nachweis der Raumgröße (mit Plan!)
    3. Nachweis der Einrichtung und Infrastruktur (mit Plan!)
  1. Umwidmung von Räumen:
    Der Antrag hat eine Aussage der Bildungsdirektion darüber zu enthalten, ob für die Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für die Bibliothek Räume umgewidmet werden mussten. Wenn Raumumwidmungen erforderlich waren (z. B. Klassenraum wurde für die Bibliothek umgewidmet), ist eine Bestätigung der Schule und der Bildungsdirektion vorzulegen, dass auf Grund dieser Umwidmung keine zusätzlichen Budgetforderungen an den Bund gestellt werden (z.B. in der Folge für die Neuausstattung von Klassenräumen, die möglicherweise jetzt der Schule auf Grund der Umwidmung fehlen). Die Kosten für die Umwidmungen sind für die Schule aus dem Normalbudget zu bedecken.
  1. Besonderheiten für Schulzentren:
    Da für ein Schulzentrum im Gesetz eine Gemeinschaftsbibliothek vorgesehen ist, ist ein gemeinschaftlicher Antrag aller Schulen des Schulzentrums vorzulegen.

Für alle weiteren Informationen siehe das Dokument

Informationen zum Modell „Schulbibliothek an BMHS“ im Service-Bereich.

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